AGB Heilpraktiker für Psychotherapie
1. Anwendungsbereich der AGB
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie sowie dem Klienten als Behandlungsvertrag. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.2 Rechtliche Grundlagen des Behandlungsvertrages sind die §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach kommt der Behandlungsvertrag zustande, wenn ein Klient das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie, annimmt und sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnostik und Behandlung wendet.
1.3 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.
2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
2.1 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, daß diese ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.
2.2 Vor Beginn der Behandlung informiert und berät die Heilpraktikerin für Psychotherapie den Klienten, nach § 630e BGB, über die wirtschaftlichen und fachlichen Vor- und Nachteile bzgl. ihrer Therapiemethoden.
Der Klient entscheidet frei über die anzuwendenden Diagnose- und Therapiemethoden. Sofern sich der Klient nicht festlegen kann oder will, wendet die Heilpraktikerin für Psychotherapie eine Methode an, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entspricht.
2.3 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie wendet in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannte Methoden an, die teilweise auch nicht wissenschaftlich erklärbar
sind. Daher kann dem Klienten auch kein Erfolg der Behandlung in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Lehnt der Klient diese Methoden ab oder verlangt eine Beratung, Diagnose und Therapie mit wissenschaftlich anerkannten Methoden, muss er dies der Heilpraktikerin für Psychotherapie vorab mitteilen.
2.4 Im Rahmen einer Behandlung kommt z.B. ein schriftlicher Behandlungsvertrag i.S.v. § 630a BGB zustande. Dieser Vertrag wird als Dienstvertrag und nicht als Werkvertrag qualifiziert. Das bedeutet, daß gerade kein Behandlungserfolg geschuldet wird, sondern vielmehr eine fachgerechte Behandlung. Das ist sehr wichtig, da eine Besserung, Linderung oder Heilung nicht geschuldet wird.
2.5 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie nimmt keine Krankschreibungen vor und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oder Substanzen.
3. Mitwirkung des Klienten
Der Klient ist zu einer aktiven Mitwirkung an der durchgeführten Behandlung für größtmöglichen Erfolg verpflichtet.
Sofern der Klient nicht ausreichend mitwirkt, indem er für die Behandlung notwendige Informationen nicht erteilt und dadurch das Vertrauensverhältnis nicht oder nicht ausreichend aufgebaut werden kann, ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie berechtigt, die Behandlung abzubrechen.
4. Honorierung der Heilpraktikerin für Psychotherapie
4.1 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für die Inanspruchnahme ihrer Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker sowie auch an den allgemein üblichen Preisen im Bereich der freien Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz in Deutschland orientiert und je nach Art, Dauer und Umfang der zu erbringenden Leistung jeweils individuell vereinbart wird.
4.2 Die vereinbarten Honorare sind vor jeder Behandlung bar zu entrichten. Der Klient erhält dafür jeweils eine Quittung. Andere Vereinbarungen sind möglich, bedürfen jedoch der vorherigen Absprache und der Zustimmung beider Vertragsparteien.
4.3 Der Klient kann auf Wunsch eine honorarpflichtige Rechnung nach einer Behandlungsphase erhalten. Diese Rechnung enthält Angaben zu Namen und Anschrift des Patienten sowie der Heilpraktikerin für Psychotherapie, dem genauen Behandlungszeitraum und der bereits gezahlten Honorare. Eine Rechnung, die Angaben bzgl. der Diagnose(n) enthält, z.B. aus Erstattungsgründen, bedarf vorab eines schriftlichen Auftrags des Klienten.
5. Honorarerstattung durch Dritte
5.1 Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Die Höhe der Behandlungskosten richtet sich immer nach dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag, unabhängig davon, wie viel durch die Zusatskrankenversicherung erstattet wird.
5.2 Sind im Rahmen der Erstattungsangelegenheiten Auskünfte an Dritte notwendig, werden diese jeweils in Form von Bescheinigungen gegen entsprechendes Honorar an den Klienten erteilt. Es werden keine Auskünfte an Dritte erteilt.
6. Vertraulichkeit der Behandlung
6.1 Klientendaten werden von der Heilpraktikerin für Psychotherapie vertraulich behandelt. Auskünfte bzgl. Diagnose, Beratungen, Therapie und den persönlichen Begleitumständen bzw. den Verhältnissen des Patienten werden nur nach schriftlicher Zustimmung des Klienten erteilt.
6.2 Sofern die Heilpraktikerin für Psychotherapie auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, die Daten des Klienten an Dritte weiterzugeben oder sich eine Auskunftspflicht auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ergibt, gilt Nr. 6.1 nicht.
Weiterhin gilt Nr. 6.1 nicht gegenüber sorgeberechtigten Personen, z.B. bei Eltern von minderjährigen Kindern, oder wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie sich durch die Verwendung von Daten und/ oder Tatsachen gegen persönliche Angriffe gegen die eigene Person bzw. gegen ihre Berufsausübung entlasten kann. Gegenüber Ehegatten, Verwandten und anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht.
6.3 Über die Leistungen führt die Heilpraktikerin für Psychotherapie Aufzeichnungen (Handakten). Eine Einsichtnahme in diese Aufzeichnungen steht dem Klienten nicht zu und er kann die Herausgabe dieser Aufzeichnungen nicht verlangen.
6.4 Verlangt der Klient eine Behandlungs- und Krankenepikrise wird diese kosten- und honorarpflichtig von der Heilpraktikerin für Psychotherapie aus der Handakte erstellt. Originaldokumente werden der Epikrise in Kopie beigefügt.
6.5 Die Handakten werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Handakten werden nicht vernichtet, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Akten zu Beweiszwecken in Frage kommen könnten.
7. Gerichtsstand
7.1 Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandsmitteilung gilt für Teilnehmer aus dem In- und Ausland.
7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters.
8. Sonstige Nebenbestimmungen
8.1 Zu diesem Vertrag existieren keine Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
8.2 Eine Änderung des Vertragspunkts 11 bedarf ebenfalls der Schriftform.
8.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein, berührt dies nicht Wirksamkeit des Behandlungsvertrages / der AGB insgesamt. In diesem Fall ist die ungültige oder nichtige Bestimmung in freier Auslegung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Beratung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Angebote der Praxis, die nicht dem Bereich der Therapie zugehörig sind, wie beispielsweise Beratung.
Angebote
Mein Therapieangebot richtet sich an Babys, Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Paare und Familien. Bevor Sie mein Angebot in Anspruch nehmen, bitte ich Sie, sorgfältig die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zu lesen.
Terminvereinbarung
Termine sind nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Absprache möglich, das heißt, daß Sie keine oder nur kurze Wartezeiten einkalkulieren müssen. Da ich während einer laufenden Therapie nicht gleichzeitig ein Telefongespräch führen kann, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Ich rufe Sie gern und zeitnah zurück.
Kosten
Die aktuellen Preise meiner Leistungen entnehmen Sie bitte hier.
Bitte beachten: Absagen und Terminverschiebungen
1) Ich bitte Sie freundlichst vereinbarte Termine, bei ungeplanten Änderungen, so früh wie möglich neu mit mir zu arrangieren. Vielen Dank!
2) Bei einer Absagefrist unter 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, stelle ich 50 % des Honorars in Rechnung, da ich diesen in der Regel so kurzfristig nicht erneut vergeben kann und das Zeitfenster für mich und meine anderen Klienten ungenutzt bleibt.
Ich bitte höflichst um Kenntnisnahme und Verständnis.
Rechtliches
Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß mit den von mir angewandten Methoden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen werden! Jeder Klient ist aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben.
Haftungsausschluß
Hiermit weise ich ausdrücklich darauf hin, daß meine Tätigkeit nicht die Dienste einer Psychotherapeutin, Psychaterin oder Ärztin ersetzt. Bei Leiden, die einer psychologischen oder medizinischen Behandlung bedürfen, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Therapeut des Vertrauens.

